Blockchain für die digitalisierte Verwaltung 

Blockchain für die digitalisierte Verwaltung 

September 2018

Maurus Fässler

, M.A. HSG Banking & Finance

«Blockchain hat das Potenzial, viele umständlichen Prozesse in der öffentlichen Verwaltung zu digitalisieren und zu vereinfachen..»

Mithilfe der Blockchain-Technologie kann die vernetzte Gesellschaft gemeinsam eine transparente, dezentrale und fälschungssichere Datenbank führen. Diese Eigenschaft verleiht der Technologie ein enormes Potenzial für verschiedene Anwendungsfelder. Zum Beispiel bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Was ist Blockchain?
Durch kryptografische Methoden kann eine Kette von Nachrichten erstellt werden, wobei die Kryptografie sicherstellt, dass nachträglich keine Nachrichten eingefügt, entfernt oder verändert werden können. Diese Blockchain wird in einer verteilten Datenbank auf sehr vielen Computern gespeichert. Durch Mehrheitsentscheid ist allzeit gewährleistet, dass auf all den vielen Computern nur eine gültige Fassung existiert. Um die Blockchain zu verändern, ist nur eine Operation zulässig: Eine neue Nachricht wird am Ende angefügt. Dabei wird die neue Nachricht mit einem Hash-Wert der letzten Nachricht verbunden. So entsteht die Kette, die sich nachträglich nicht ändern lässt, ohne dass Inkonsistenzen in der Kette entstehen oder die bearbeitete Kopie nicht mehr mit den Kopien auf den anderen Rechnern übereinstimmt.

Zur Anwendung: Für jede Transaktion wird ein neues Kettenglied an die bestehende Kette angefügt und die so entstandene erweiterte Kette auf sehr viele Rechner verteilt. Folglich kann die Blockchain-Technologie für jede Art von Transaktion genutzt werden.

Dies kann eine Kryptowährung wie Bitcoin sein, um einen schnellen und kostengünstigen Austausch von Geld ohne das Mittun einer Bank zu ermöglichen. Der Zahlungsverkehr ist jedoch nur ein Beispiel für mögliche Transaktionen. Das Eingehen von Verträgen, Teilen von persönlichen Informationen, der Kauf von Gütern und damit verbundene Eigentumsverhältnisse sind weitere mögliche Ausprägungen. So wäre auch ein auf Blockchain basiertes Personen- und Unternehmensregister eines Staats denkbar. Durch den Einsatz von «Smart Contracts», bei denen durch bestimmte Inputs automatisch Aktionen mit vordefiniertem Ergebnis ausgelöst werden, werden bürokratische Prozesse digital automatisiert abgewickelt. Beispielsweise könnte vorgegeben werden, dass ein Kunde, der über einen Online-Händler Wein erwerben möchte, ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen muss, bevor die Transaktion bestätigt wird. Die Blockchain prüft dabei, ob der Kunde dies erfüllt und ob die beiden Parteien über das Geld bzw. den Wein verfügen, um das Kaufgeschäft abzuwickeln.

Obwohl der Blockchain-Technologie ein dezentraler Ansatz zugrunde liegt, kann sie privat oder öffentlich ausgestaltet sein. Es ist sogar möglich, einen hybriden Ansatz zu verfolgen und beispielsweise die neu generierte Nachricht von einem privaten Netzwerk zu validieren und das verschlüsselte Anketten an die Blockchain einem öffentlich zugänglichen Netzwerk zu überlassen. Insbesondere bei gesetzlich vorgegebenen Prüfungen, wie der Beglaubigung der Identität durch den Staat, ermöglicht der hybride Ansatz die zentrale Beglaubigung durch die zuständige Amtsstelle und somit das Einhalten des gesetzlichen Rahmens. Gleichzeitig werden alle an der Transaktion beteiligten Stellen, wie etwa der Bürger, nahtlos integriert.

Blockchain als Digitalisierungsgarant in der öffentlichen Verwaltung
Der öffentlichen Verwaltung stellt sich oft die Herausforderung, alle beteiligten und gesetzlich vorgesehenen Stellen einzubinden, ohne dafür grosse und langsame bürokratische Prozesse aufzugleisen. Blockchain hat das Potenzial, viele dieser umständlichen Prozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen.

In mehreren Bereichen der Digitalisierung kann Blockchain Abhilfe schaffen.

1 Zentral validierte elektronische Identität
Analog zum Pass oder der Identitätskarte lässt sich eine zentrale elektronische Identität einer Person erstellen. Vor der Generierung dieser Identität muss diese durch die öffentliche Hand validiert werden. Dabei kann die Blockchain-Infrastruktur sowohl von der öffentlichen Institution selbst bereitgestellt werden als auch von einem privaten Dienstleister, wie es in der aktuellen Botschaft des Bundesrats vorgesehen ist. Als Vorreiter hat die Stadt Zug im Herbst 2017 die Einführung der digitalen Identität für ihre Bürger ab 2018 angekündigt.

2 Zentrale Registerführung mit Datenhoheit beim Identitätsträger
Durch die Nutzung einer zentralen elektronischen Identität auf Basis der Blockchain können alle zu der Identität zugehörigen Informationen durch eine natürliche oder juristische Person verwaltet werden. Die Erfassung und Freigabe erfolgt auf der Blockchain als zentrales anonymisiertes und verschlüsseltes Register mit Zuordnung zu der Identität. Dabei kann die natürliche oder juristische Person selbst die Freigabe seiner Informationen und Güter verwalten. Die Übertragung von Eigentum wie Liegenschaften wäre so mit einer zentralen Überprüfung durch die zuständige Amtsstelle ebenfalls über die Blockchain denkbar.

3 Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit
In der öffentlichen Verwaltung gehören das Einhalten der Datenschutzbestimmungen und das Gewährleisten der Informationssicherheit zu den Voraussetzungen für die Digitalisierung. Bis anhin waren die Einschränkungen in diesen beiden Bereichen wesentliche Treiber dafür, dass jede Amtsstelle die für sich benötigten Informationen vom Bürger oder der juristischen Person selbstständig einforderte. Das heisst: Der Bürger muss zum Teil dieselben Informationen über seine Person, Finanzen, Eigentumsverhältnisse etc. separat, in Papierform und zum Teil persönlich am Schalter der Verwaltung einreichen. Welcher Kunde ist heute noch bereit, in einem Online-Bestellportal sein Profil bei jedem neuen Auftrag zu aktualisieren?

Die erst teilweise erfolgte Digitalisierung der Informationsbeschaffung und -nutzung hat häufig eine komplizierte IT-Architektur zur Folge, da amtsspezifische Fachanwendungen über Schnittstellen miteinander verbunden und gleichzeitig die jeweiligen Berechtigungen pro Fachanwendung seitens der Verwaltung vergeben werden mussten. Je nach Architektur existiert pro Fachanwendung eine Datenbank, in welcher die Informationen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Neben dem gestiegenen Bedarf an Speicherkapazitäten birgt dies ein höheres Risiko, dass die Informationen in falsche Hände geraten. Aus Sicht des Bürgers gibt es somit nur wenige Indizien dafür, dass seine Daten nicht trotz der gesetzlichen Grundlagen anderweitig verwendet werden, weil die Hoheit nicht bei ihm liegt.

Die Blockchain kann technisch gewährleisten, dass die erfassten Informationen vollständig, richtig und verfügbar sind. Zudem bleibt die Hoheit der Datenfreigabe beim Eigentümer. Die Blockchain würde so als eine Art zentrale Datendrehscheibe für den Bürger oder das Unternehmen fungieren und den beschränkten Informationszugang der Amtsstellen oder weiterer Dritter mittels Kryptografie sicherstellen. Eine komplizierte Architektur mit Berechtigungsvergaben und umständlichen Abläufen entfällt.

Fazit
Vom aktuellen Hype einmal abgesehen: Heute verwenden wir die Bank oder die amtliche Stelle für viele Transaktionen als Garant oder Stelle des impliziten Vertrauens. Die Blockchain-Technologie erlaubt es, diese wichtige Aufgabe durch eine grosse Zahl von Computern zu ersetzen, zu «demokratisieren» könnte man sagen. Im Weiteren erlaubt die Technologie, komplexe Abläufe innerhalb der Verwaltung unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben zu digitalisieren.

Wem trauen Sie mehr? Einem kryptografischen Verfahren oder Ihrer Bank?

© 2023 BSG - All rights reserved

Made with ❤ by Kernbrand AG​