Vision und Praxis ‒ der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

Vision und Praxis ‒ der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

Juni 2016

Felix Lämmler

, Dipl. El.-Ing. FH / Exec. MBA

Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist im Gefolge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem grossen Anliegen der Weltgemeinschaft geworden. Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) verabschiedet. Im letzten Quartal 2015 haben das Schweizer Parlament und der Landtag des Fürstentums Liechtenstein den notwendigen Gesetzen zugestimmt. Die darin festgelegte Sorgfaltspflicht soll verhindern, dass Finanzinstitute Schwarzgeld aus Ländern annehmen, mit denen ein Abkommen besteht.

Der globale Standard sieht vor, dass Finanzinstitute und gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerpflichtig sind. Diese Informationen umfassen, vereinfacht ausgedrückt, alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Sie werden automatisch jährlich an die nationale Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Die damit beabsichtigte Transparenz soll verhindern, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann. Das Gesetz wird im Fürstentum Liechtenstein ab 1. Januar 2016 angewandt, in der Schweiz ab 1. Januar 2017.